Wer unerwartet vom Hochwasser getroffen wurde, ist oft mit Fragen konfrontiert, die man sich bisher nie stellen musste. Hab und Gut sind beschädigt, Gebäude nicht mehr bewohnbar, Wände und Böden kaum wieder zu erkennen. Wenn Sie Folgeschäden verhindern möchten – wie zum Beispiel ein Ausblühen und Verfärben Ihres Marmorbodens oder Schimmel und Modergeruch – ist schnelles Handeln gefragt.

Welche Optionen gibt es rund um die Sanierung Ihrer Steinböden? Wir geben einen Überblick.

Lassen sich Natursteinböden mit Wasserschaden noch retten?

Das kommt ganz auf den Schaden im Einzelfall an. So macht es zum Beispiel einen Unterschied, ob der Boden mehrere Stunden oder Tage komplett oder zum Teil unter Wasser stand. Auch die Art des Wassers ist entscheidend: reines Leitungswasser (z.B. bei Rohrbruch) oder Fluss- / Abwasser, das unter Umständen Chemikalien wie Säuren enthält, die den Stein angreifen oder Bestandteile herauslösen.

Wir beurteilen den Schaden am Natursteinboden insgesamt und evaluieren, ob sich der Steinboden noch retten lässt, welche Maßnahmen möglich sind und ob eventuell eine komplette Erneuerung erforderlich ist. Je nach Art des Wasserschadens kann es auch ausreichen, nur Teile des Marmorbodens oder Terrazzobodens zu reparieren oder zu erneuern.

Wie läuft eine professionelle Natursteinboden-Sanierung ab?

Wir begutachten den Schaden zunächst bei Ihnen vor Ort. Schon bei der Reinigung und Trocknung des Bodens können Fehler vermieden werden, die unter Umständen zu irreparablen Langzeit-Schäden am Natursteinboden führen. Daher sollte der erste Schritt eine unverbindliche Anfrage beim Fachbetrieb sein.

Die Dauer der Sanierung hängt ebenfalls grundlegend von der Stärke der Schäden ab. Manche Arbeiten können innerhalb weniger Tage abgeschlossen werden, andere nehmen mehr Zeit in Anspruch. Wenn beispielsweise zunächst eine professionelle Trocknung durchgeführt werden muss, kann es mitunter mehrere Wochen dauern, bevor mögliche weitere Sanierungsarbeiten beginnen können.

Welche Finanzierungs-Möglichkeiten gibt es bei Hochwasserschäden?

Grundsätzlich haftet der Eigentümer des Bodens bei Hochwasserschäden, bei Eigenheimen also der Besitzer. Bei Mieteigentum haftet in den meisten Fällen der Vermieter. Für Eigentümer gibt es verschiedene Optionen für finanzielle Unterstützung.

Versicherungen

In der Regel greift eine Gebäudeversicherung, wenn diese Elementarschäden wie Hochwasser abdeckt, wobei es in jedem Einzelfall auf die Ursache und die Versicherungsbedingungen ankommt. Grundsätzlich gilt ein Hochwasserschaden als Elementarschaden, gegen den man sich in der Regel mit einer Zusatzversicherung absichern kann.

Soforthilfe

Wer keine Versicherung hat, kann je nach Situation auch Soforthilfen beantragen, falls diese von Bund, Ländern oder Städten und Gemeinden im jeweiligen Katastrophenfall angeboten und die Voraussetzungen erfüllt werden.

Wer seinen Hauptwohnsitz in einer der betroffenen Gemeinden und Städte in den Regierungsbezirken Arnsberg, Köln und Düsseldorf hat und wem beim Hochwasser vom Juli 2021 ein Schaden von mindestens 5.000 Euro entstanden ist, konnte bis zum 31. August 2021 die Soforthilfe beim Land NRW beantragen. Viele Städte und Gemeinden (z.B. Köln, Düsseldorf oder Erftstadt) boten unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen ebenfalls Soforthilfen für betroffene Bürger an.

Die Soforthilfen werden in der Regel unbürokratisch direkt ausgezahlt. Die Soforthilfe vom Land NRW beträgt 1.500 Euro pro Haushalt mit einer Person und erhöht sich ab der zweiten Person um je 500 Euro pro Person auf bis zu maximal 3.500 Euro pro Haushalt. Weitere Informationen finden Sie in den Richtlinien.

Kredite

Viele Sparkassen (etwa in Solingen, Köln, Leverkusen und Essen) bieten aktuell für Betroffene günstige Soforthilfekredite für Hochwasserschäden zinsfrei oder zu sehr niedrigen Zinssätzen an. Darüber hinaus bietet auch die NRW.Bank Darlehen für private Wohneigentümer und für Unternehmen an, die durch das Hochwasser von 2021 geschädigt wurden.

Fördermöglichkeiten

Je nach Einzelfall und Lage sind auch Förderungen bei der Sanierung möglich – etwa, wenn Sie zum Beispiel im Zuge der Reparatur eine energetische Sanierung vornehmen oder Ihr Haus unter Denkmalschutz steht.

Handelt es sich um ein historisches Gebäude mit Natursteinböden, sind oftmals auch eine über die öffentliche Hand oder die Deutsche Stiftung Denkmalschutz geförderte Sanierungen möglich. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), die Deutsche Stiftung Denkmalschutz, Landesdenkmalämter oder die örtlichen Denkmalschutzbehörden sind einige Ansprechpartner für Fördermöglichkeiten.